Sondierung einer Kapitalerhöhung
Die InterCard AG Informationssysteme (intercard.org) sondiert die Durchführung einer Kapitalhöhung mit Bezugsrecht auf der Basis eines Wertpapierinformationsblattes und mit anschließender Privatplatzierung.
InterCard hat in Deutschland ein neues ID-System im Markt eingeführt, das durch die Zentralisierung und Vernetzung aller Daten weit mehr Möglichkeiten bietet als die bisherigen Chipkartensysteme. Das System wird bereits erfolgreich in der Schweiz vermarktet. InterCard arbeitet zusätzlich an der Markteinführung in weiteren Ländern. Darüber hinaus werden mit dem System neue Wachstumsmärkte wie Kliniken, Unternehmen und andere Institutionen erschlossen. So konnte InterCard mit dem neuen ID-System zuletzt einen Großauftrag des Landesamts für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei in Nordrhein-Westfalen mit einem Volumen von mehr als TEUR 400 für sich gewinnen.
Die Kapitalerhöhung soll dem Aufbau neuer Vertriebsstrukturen und der Weiterentwicklung des Systems dienen. Weiterhin sollen Unternehmensübernahmen das organische Wachstum ergänzen.
InterCard wird auch im laufenden Geschäftsjahr profitabel wachsen. Das Umsatzwachstum ist auf die Übernahme der neuen Tochtergesellschaft IDpendant im September 2020 zurückzuführen, die erstmals für ein Gesamtjahr konsolidiert wird. Trotz der bisherigen pandemiebedingten Schließungen im Kernmarkt Hochschulen entwickelt sich das operative Geschäft weitgehend stabil und liegt damit etwas oberhalb unserer bisherigen Erwartungen. Neben Erfolgen in den neuen Märkten ist dies auch auf einen hohen Anteil an gesichertem Geschäft mit der großen Anzahl bestehender Kunden zurückzuführen.
Alle Finanzberichte, das Research Coverage und ihre Teilnahmemöglichkeiten an den bevorstehenden Veranstaltungen finden Sie auf www.intercard.org/investoren.
IR-Kontakt
Stefan Thoma
InterCard AG Informationssysteme
Marienstraße 10
D-78054 Villingen-Schwenningen
Telefon: +49 7720 – 9945 – 48
Telefax: +49 7720 – 9945 – 10
E-Mail: investor.relations@intercard.org
Disclaimer für zukunftsgerichtete Aussagen
Die auf dieser Website bereitgestellten Dokumente enthalten Aussagen, die sich auf unseren künftigen Geschäftsverlauf und künftige finanzielle Leistungen sowie auf künftige den InterCard Konzern betreffende Vorgänge oder Entwicklungen beziehen und zukunftsgerichtete Aussagen darstellen können. Diese Aussagen sind erkennbar an Formulierungen wie „erwarten“, „wollen“, „antizipieren“, „beabsichtigen“, „planen“, „glauben“, „anstreben“, „einschätzen“, „werden“ und „vorhersagen“ oder an ähnlichen Begriffen. Wir werden gegebenenfalls auch in anderen Berichten, in Präsentationen, in Unterlagen, die an Aktionäre verschickt werden, und in Pressemitteilungen zukunftsgerichtete Aussagen tätigen. Des Weiteren können von Zeit zu Zeit unsere Vertreter zukunftsgerichtete Aussagen mündlich machen. Solche Aussagen beruhen auf den gegenwärtigen Erwartungen und bestimmten Annahmen des InterCard-Managements, von denen zahlreiche außerhalb des Einflussbereichs von InterCard liegen. Sie unterliegen daher einer Vielzahl von Risiken, Ungewissheiten und Faktoren, die in Veröffentlichungen – insbesondere in den Abschnitten „Chancen und Risiken“ des Lageberichts im Geschäftsbericht sowie des Zwischenlageberichts im Halbjahresbericht – beschrieben werden, sich aber nicht auf solche beschränken. Sollten sich eines oder mehrere dieser Risiken oder Ungewissheiten realisieren oder sollte es sich erweisen, dass die zugrunde liegenden Erwartungen nicht eintreten beziehungsweise Annahmen nicht korrekt waren, können die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen und Erfolge von InterCard (sowohl negativ als auch positiv) wesentlich von denjenigen Ergebnissen abweichen, die ausdrücklich oder implizit in der zukunftsgerichteten Aussage genannt worden sind. InterCard übernimmt keine Verpflichtung und beabsichtigt auch nicht, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren oder bei einer anderen als der erwarteten Entwicklung zu korrigieren.
Dieses Dokument liegt ebenfalls in englischer Übersetzung vor, bei Abweichungen geht die deutsche maßgebliche Fassung des Dokuments der englischen Übersetzung vor. Aus technischen Gründen kann es zu Abweichungen zwischen den in diesem Dokument enthaltenen und den aufgrund gesetzlicher Vorgaben veröffentlichten Rechnungslegungsunterlagen kommen.
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